Kummerkastenantwort 799 – Wie kann ich als nicht binäre Person meinen Personenstand und Namen ändern lassen?

Wie kann ich als nicht binäre Person meinen Personenstand und Namen ändern lassen?

Hallo,

das kommt drauf an, wo du bist und wen du fragst. Alles, was jetzt folgt, bezieht sich auf die Situation in Deutschland.

Wenn du den Bundesinnenminister fragen würdest, würde der wohl sagen “gar nicht” – obwohl nicht-binäre Personen das regelmäßig tun. Wenn du den Bundesgerichtshof fragst, stellst du erstens fest, dass der nicht verstanden hat oder verstehen will, wie Geschlecht funktioniert und zweitens glaubt, dass das Transsexuellengesetz dafür gut sei – das erwähnt aber noch nicht mal die Möglichkeit keinen Geschlechtseintrag oder einen “divers”-Eintrag zu haben.

Das Gesetz sieht bisher zwei Möglichkeiten vor. Das Transsexuellengesetz, da sind Verfahren in der Regel sehr teuer und aufwendig. Laut Gesetzestext können streng genommen nur Menschen, die bisher männlich oder weiblich laut Personenstandsregister sind, auf den jeweils anderen Eintrag wechseln. Die Streichung des Eintrages oder der Wechsel zu “divers” ist nicht im Wortlaut vorgesehen. Zuständig für das Verfahren ist immer das Amtsgericht, das seinen Sitz am Ort des zuständigen Landgerichts hat. Wenn das Gericht angeschrieben wird, dass über das TSG eine Namens- und Personenstandsänderung gemacht werden soll, benennt es zwei Gutachter*innen. Sobald die Gutachten dann beim Gericht vorliegen, gibt es noch einen Gerichtstermin an dessen Ende in aller Regel die Änderung der Geburtsurkunde angeordnet wird. Die Gutachten und das Verfahren selbst kosten jeweils mehrere hundert Euro, eine Änderung also entsprechend einen Betrag in den niedrigen Tausendern. Gegebenenfalls kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Dann gibt es noch das Personenstandsgesetz. Das ist deutlich freundlicher, da es kein Gericht involviert, sondern ein Antrag am Standesamt verlangt wird. Auch ist im Gesetz schon festgelegt, dass ein leerer Eintrag und “divers” als Eintrag für das Geschlecht möglich sind. Die Schwierigkeit: Dem Antrag beigelegt werden muss eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Was genau so eine Variante ist und wer die ausstellen kann, legt das Gesetz nicht fest. Eine Hausärzt*innen und Psycholog*innen stellen die wohl aus. Der Bundesinnenminister ist der Ansicht, dass das nur für Personen, die inter* sind, möglich ist. Stellt sich die Frage, wieso er das dann nicht damals als federführender Minister in den Gesetzentwurf geschrieben hat. Jedenfalls. Wenn du mit so einem Zettel ins Standesamt gehst, kannst du Vornamen und Personenstand ändern lassen. Kostenpunkt rund 30 Euro, weil du danach einen neuen Personalausweis beantragen musst.

Es ist alles ein einziges Elend, rein rechtlich, in Deutschland. Ich weiß.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Xenia

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