Wir ändern unsere Lizenzen: die etwas andere Buchstabensuppe

Von Xenia, die Nachts im Bett heimlich Satzungen, Verträge und Lizenzen liest.

Bisher haben wir unsere Inhalte unter CC-BY-ND 4.0 veröffentlicht. Aber jetzt gelten die Bedingungen von CC-BY-SA 4.0. In diesem Post erklären wir, was unabhängig von unseren Lizenzen für unsere Inhalte gilt, welche Freiheiten wir bisher (und weiterhin) gewähren und welche Freiheiten dazu kommen werden. Ganz zum Schluss erklären wir noch, warum wir das tun.

Dieser Text dient als Einführung und Zusammenfassung. Die Lizenztexte, wie sie oben verlinkt sind, haben im Zweifel nicht nur Vorrang sondern sind allein gültig.

Was immer gilt:

Egal, unter welchen Bedingungen wir veröffentlichen, welche Freiheiten wir gewähren: Es gibt Ausnahmen, die wir nicht einschränken können – und auch nicht wollen. Dazu gehören zum Beispiel Zitate, insbesondere in Berichterstattung, Forschung, Lehre und Wissenschaft. Wenn du unsere Inhalte in diesen Kontexten verwendest, spielen die Freiheiten und Bedingungen, die wir im Rest dieses Posts erläutern, schon per Gesetz keine Rolle: Du kannst uns zitieren, wie es sonst auch üblich ist. Und du darfst gegebenenfalls noch mehr.

Welche Freiheiten wir bisher gewährt haben:

Bisher und auch weiterhin gilt bei uns auch über das Zitieren hinaus: Alle unsere Inhalte dürfen unverändert übernommen, geteilt, vervielfältigt – durften aber bisher nicht verändert werden. Voraussetzung war, dass Titel, Autor*in, Quelle und Lizenz des Originals benannt wurden. Die Nennungs des Titels war dabei optional, weil nicht alle Werke einen Titel haben.

Der Lizenzhinweis sollte dabei für das Medium in geeigneter Form erfolgen. Ein ausgeschriebener Link ist für gedruckte Medien sicherlich sinnvoller als den vollständigen Lizenztext auszudrucken. Für Nutzungen online reicht auch eine Verlinkung auf die geltenden Bedingungen, bei der die URL selbst nicht mehr sichtbar ist.

Wer nicht mit diesen Bedingungen arbeiten konnte, zum Beispiel weil größere Veränderungen notwendig waren oder es keine Möglichkeit gab, den Lizenzhinweis anzubringen, konnte und kann auch weiterhin auf uns zukommen. Wir können dann für den spezifischen Zweck eine eigene Lizenz mit jeweils eigenen Bedingungen und Freiheiten vereinbaren.

Welche Freiheiten neu dazu kommen:

Der Unterschied von CC-BY-ND und CC-BY-SA besteht in “ND” und “SA”: CC-Lizenzen sind aus Modulen zusammengestellt.

Das BY-Modul beschreibt, wie Quellen und Lizenzen benannt werden. Wir erinnern uns: Titel, Autor*in, Quelle, Lizenz.

“ND” steht für “keine abgeleiteten Werke” während “SA” (was im deutschen zugegeben eine sehr unglückliche Abkürzung ist) bedeutet share-alike, also teilbar unter den selben Bedingungen.

Also nacheinander. Wenn in unserer neuen Lizenz ND nicht vorkommt, dann kommt “keine abgeleiteten Werke” nicht mehr vor. Es dürfen also (neue) Werke abgeleitet werden und Veränderungen sind ausdrücklich erlaubt. Dazu gleich mehr.

Außerdem kommt das Share-Alike-Modul dazu: Das bedeutet: Die Weitergabe ist wiederrum ausschließlich unter den selben oder kompatiblen Bedingungen erlaubt.

Inhalte verändern und neue Werke ableiten:

Die neue Freiheit, die Inhalte selbst abzuändern, ist ziemlich umfassend. Damit ist es zum Beispiel möglich, innerhalb der Lizenz und der gewährten Freiheiten eine Übersetzung für unser gesamtes Glossar anzufertigen, Blogposts in Reimform umzuschreiben oder zum Beispiel auch eine Dokumentation in Form eines Kurzfilms aus einem unserer Blogbeiträge zu machen. Für alle drei Beispiele gilt hier: Das Ergebnis muss wiederum mit CC-BY-SA veröffentlicht werden, denn es gilt die Weitergabe unter gleichen Bedingungen.

Die Verpflichtung dazu, dass abgeleitete Werke diese Lizenz übernehmen müssen, wird manchmal auch als “Ansteckung” oder “Infektion” bezeichnet. Diese Ansteckung endet da, wo das Werk und sein innerer Zusammenhang enden: Landet unser queeres Glossar in einem Sammelband von Glossaren, ist ersichtlich, dass alle diese Glossare eigene und eigenständige Werke sind, kann unser Glossar den Sammelband und die anderen Glossare nicht “anstecken”. Ist aber, wie im Beispiel mit dem Kurzfilm, unser Blogpost untrennbar im Gesamtzusammenhang des Werkes verbunden, dann greift die Share-Alike-Bedingung für das gesamte Werk.

Ein guter Maßstab, ob das Gesamtwerk “angesteckt” werden kann, ist die Frage: "Wenn ich die Inhalte des Queer Lexikon, oder was aus ihnen entstanden ist, entferne, bleibt dann etwas übrig, das allein, in sich und für sich stehen kann? Wenn nein, dann ist das Gesamtwerk von der Share-Alike-Bedingung betroffen.

Was bedeutet das nun? Beispiele:

Das ist bisher alles eher trocken und theoretisch. Daher an dieser Stelle ein paar Beispiele, um das etwas greifbarer zu machen.

Unser queeres Glossar für ein Programmheft nutzen

Eine gängige Konstellation ist, dass für Veranstaltungen, die auch queere Themen berühren, zusätzlich zum Programmheft eine Handreichung erscheinen soll, die wichtige queere Begriffe erläutert. Bisher war es möglich, unser Glossar oder Teile davon unverändert auszulegen oder auszuhändigen, wenn nach dem bekannten Schema Titel, Autor*in, Quelle, Lizenz gekennzeichnet und ersichtlich war, was unsere Inhalte sind. Das sah dann ungefähr so aus:

Queeres Glossar von Queer Lexikon e.V., https://queer-lexikon.net veröffentlicht unter CC-BY-ND 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de.

Dadurch, dass dabei kein neues Werk im Sinne des Urheberrechts entstand (und entstehen konnte, weil durch ND ohnehin keine Veränderungen erlaubt waren), blieb auch die Freiheit der Wiederverwendung hier implizit erhalten: Wer das ausliegende Glossar in der Veranstaltung mitnahm, hatte weiterhin alle Freiheiten der ursprünglichen Veröffentlichung und konnte also weiter unentgeltlich teilen, weitergeben, nutzen, aber nicht verändern.

Wer genau das jetzt tun möchte, kann das unter den selben Bedingungen weiterhin tun. Glossar drucken, Lizenzhinweis dazu: wieder mit Titel, Autor*in, Quelle, Lizenz, dieses mal also

Queeres Glossar von Queer Lexikon e.V., https://queer-lexikon.net veröffentlicht unter CC-BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de – und unverändert veröffentlichen.

Aber: Jetzt sind auch Veränderungen ausdrücklich möglich und in der Lizenz vorgesehen und erlaubt. Durch die Veränderung entsteht dann ein eigenes Werk. Das muss als ganzes auch wieder unter CC-BY-SA 4.0 (oder kompatibel) veröffentlicht werden. Dabei muss mit angegeben sein, auf welches Werk, Autor*in, Quelle und Lizenz das zurückgeht. Der Lizenzhinweis muss auch angegeben, dass es Änderungen gegeben hat. Zusätzlich ist es gute Praxis, die Änderungen zusammengefasst anzugeben. Der Lizenzhinweis könnte so aussehen:

Basierend auf: Queeres Glossar von Queer Lexikon e.V., https://queer-lexikon.net veröffentlicht unter CC-BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de – die Texte wurden ins estnische übersetzt.

und wenn ein neues Gesamtwerk entsteht:

Im Glossarbeispiel blieb das Glossar ein Glossar. Komplett eigenständig und unabhängig vom Kontext der Werke drumherum, die weiterhin unter beliebigen Lizenzen veröffentlicht werden.

Wenn unsere Inhalte dagegen durch die Adaption in einem neuen Gesamtwerk aufgehen, muss eine zu CC-BY-SA 4.0 kompatible Lizenz auch für das neue Gesamtwerk gelten.

Beispiel: Ein Blogbeitrag wird für eine Kurzfilmdokumentation verarbeitet. Der Kurzfilm ist ein neues eigenständiges Werk. Aber durch die Entstehung aus dem Blogpost und die Untrennbarkeit des Blogpostes vom Kurzfilm muss auch der gesamte Kurzfilm wiederum unter CC-BY-SA 4.0 oder einer kompatiblen Lizenz veröffentlicht werden. Der entsprechende Teil des Lizenzhinweis könnte beispielsweise so aussehen, muss aber streng genommen die Lizenz nicht wiederholen, da das Gesamtwerk ja ohnehin kompatibel ist.

Adaptiert von: “Was soll eigentlich ein Mann sein?” von Queer Lexikon e.V., https://queer-lexikon.net/2021/12/12/was-soll-eigentlich-ein-mann-sein/ zunächst als Drehbuch neu gefasst, verfilmt

Warum tun wir das?:

Weil wir das Konzept von freiem Wissen sehr schätzen. Weil wir möchten, dass freies Wissen frei bleibt (und nicht nach der Adaption in andere Werke hinter Bezahlschranken verschwindet). Weil wir uns sicher sind, dass es gute Verwendungen für unsere Inhalte gibt, für die eine Adaption notwendig ist (die nach unserer bisherigen Lizenz also nicht möglich gewesen wären).

Und sind wir ehrlich: Im Vorher-Nachher-Vergleich ändern sich zwei Buchstaben im Lizenzhinweis. Im Tausch dafür gibt es eine Menge neuer Freiheiten in der Nutzung. Das klingt wie ein guter Deal.

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2 Antworten

  1. Jana sagt:

    Kurze Frage: Gilt das dann auch für eure Broschüren z.B. zu Label oder Tucking? Da steht nämlich immer noch die alte CC Lizenz auf der letzten Seite. :/

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