Kummerkastenantwort 5.312: Wie ist das, wenn man verheiratet ist und dann den Geschlechtseintrag ändert?

Hallo!

Danke für eure wertvolle Arbeit! 🙂



Ich wollte fragen: Wie ist das, wenn man in einer Ehe ist und dann eine Person seinen*ihren Geschlechteintrag ändern lässt? Wird das dann umgewandelt zur eingetragenen Lebenspartnerschaft? Oder bleibt es dann im Grunde bei der Ehe?



Liebe Grüße

Hallo!

In Deutschland gibt es seit 2017 die sogenannte Ehe für Alle, d. h. auch gleichgeschlechtliche Paare können seitdem verheiratet sein. Auch vorher schon wurden Ehen deswegen nicht geschieden oder umgewandelt. Und: Heute kann man keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr eingehen, nur noch Ehen.

Das bedeutet: Die Änderung des Personenstands hat keine Auswirkungen auf die Ehe.

Liebe Grüße,

Annika

Das könnte dich auch interessieren …

Eine Antwort

  1. Fiona sagt:

    Als historischer Kontext: Im inzwischen durch das SBG abgelösten TSG stand tatsächlich ursprünglich, daß man sich erst scheiden lassen muß, falls man als verheiratete Person den Geschlechtseintrag ändern will. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2008 für verfassungswidrig (und nicht mehr anwendbar) erklärt, etwas später wurde das dann auch aus dem Gesetz gestrichen. Siehe: https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-077.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.