Kummerkastenantwort 4.646: Wie wahrscheinlich ist es, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch scheitert?

Hii liebes Team,



und zwar bin ich mir (M/19) seit Jahren sicher, dass ich eine trans Frau bin/sein will. Jedoch habe ich das Verfahren nach dem TSG immer gescheut.



Nun habe ich erfahren, dass das Selbstbestimmungsgesetz durch den Bundestag ist.



Soviel ich weiß, muss es leider noch durch den Bundesrat und laut der Website des BR, wird das erst in der Mai-Sitzung passieren (Die Ausschüsse tagen erst Ende April, also nach der April Sitzung des BR).



Ich habe ehrlich gesagt mega Angst, dass das Gesetz scheitert, weil die Koalition aufgrund von Differenzen endgültig zusammenbricht und nicht bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahren überlebt.



Das macht mir einfach mega Angst und verursacht bei mir einfach täglich Panik! Ich wollte einmal fragen, ob diese Angst von mir berechtigt ist? Wie wahrscheinlich ist ein Scheitern des SBGG? 🙁



Danki euch! :3

Hallo,

der Bundesrat muss dem Selbstbestimmungsgesetz nicht zustimmen. Er muss sich noch nicht mal damit befassen. Der Bundestag hat darin nur Dinge geregelt, die nicht in Länderkompetenzen eingreifen. Nur dann hätte der Bundesrat ein tatsächliches Veto.

Der Bundesrat kann verlangen, dass der sogenannte Vermittlungsausschuss angerufen wird. Dieser ist zu gleichen Teilen mit Menschen aus Bundestag und Bundesrat besetzt und hat die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat zu vermitteln. Wenn diese Vermittlung abgeschlossen ist und entweder der Bundestag keinen neuen Beschluss zum SBGG fasst oder die Mehrheit des Bundesrates auch mit dem Kompromiss, dem der Bundestag verabschiedet hat, nicht einverstanden ist, kann der Bundesrat eine Beschwerde einlegen. Solange diese Beschwerde besteht, kann das SBGG nicht in Kraft treten. Der Bundestag kann diese Beschwerde jedoch aufheben. Dafür brauch er eine Mehrheit, die größer ist als die Mehrheit mit der der Bundesrat die Beschwerde beschlossen hat. Wenn also die absolute Mehrheit im Bundesrat für die Beschwerde gestimmt hätte, müsste die absolute Mehrheit des Bundestages sie aufheben. Das ist alles möglich, aber unwahrscheinlich. Der Bundestag hat die nötigen Mehrheiten, um den Bundesrat hier zu überstimmen sehr sicher. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass sich der Bundesrat gar nicht erst befasst.

Wie so oft in etablierten demokratischen Prozessen gibts hier kein “das wird nicht passieren” sondern nur “das wird mit größter Wahrscheinlichkeit nicht passieren”, weil es an vielen Stellen demokratietheoretisch oft auch sinnvolle Checks gibt, wo in Verfahren nochmal eingehakt werden kann. Dennoch es bleibt dabei, das SBGG ist ein Einspruchgesetz, der Bundesrat kann schlimmstenfalls Einspruch einlegen, und der Bundestag kann den Einspruch wieder aufheben. Falls das überhaupt nötig sein sollte.

Liebe Grüße
Xenia

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