Kummerkastenantwort 4.596: Muss ich als Autor*in meinen rechtlichen Namen benutzen?

Hallo liebes Queerlexikon-Team, und vielen Dank erstmal für eure tolle Arbeit!

Ich (bigender, 24) habe da mal eine Frage und hoffe, ihr habt vielleicht ein paar Tipps für mich: Ich möchte Autor:in werden und plane, dieses Jahr endlich Literaturagenten:innen und Verlage zu kontaktieren bezüglich einer Zusammenarbeit. Ich möchte aber nicht unter meinem Geburtsnamen Bücher veröffentlichen, sondern mit den Initialen meiner beiden Vornamen (einer w gelesen, der andere m gelesen, ich nutze die Initialen als neutrale Variante, angesprochen zu werden) und halt meinem Nachnamen. Das Problem ist, dass ich keinen Ergänzungsausweis habe, irgendwie habe ich mich aus Angst vor Diskriminierung noch nicht getraut, einen zu bestellen, weil ich den dann ja auch immer vorzeigen muss – oder? Deshalb meine Frage: Kann ich auch unter „inoffiziellem“ Namen als Autor:in arbeiten (inkl. Postanschrift, E-Mail-Adresse, etc.) oder brauche ich dafür den Ergänzungsausweis?

Liebe Grüße
MC

Hallo MC,

du kannst in Deutschland ungefähr alles unter jedem beliebigem Namen machen, was kein Bankkonto oder Gerichtsverfahren ist und was nicht ins Grundbuch eingetragen wird. Insofern geht das prinzipiell, es ja gerade auch bei Literatur nicht unüblichen, dass unter Pseudonym veröffentlicht wird. Ob und inwiefern das auch in Verlagen in der einleitenden Kommunikation üblich ist, weiß ich nicht. Aber du kannst dich auf jeden Fall auch ohne Ergänzungsausweis vorstellen, wie du das bevorzugst. Das war schon immer so und ist auch unabhängig vom trans oder nicht-binär sein von Personen so.

Liebe Grüße
Xenia

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